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Information zu den aktuellen Covid-Massnahmen

Anbei zur Info; Betreff Covid 19 vom KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern.


Eine Kurzübersicht zu den ab heute gültigen kantonalen und nationalen Covid-Massnahmen.

Bitte wendet euch im Zweifelsfall an die entsprechende Covid-Fachstelle – wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit.


Massnahmen Bund (ausführliche Informationen: Bund)


  • Die Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.

  • Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt - ausser bei privaten Treffen.

  • Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist.

  • Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, eine Maske tragen.

  • Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert.


Zusätzliche Massnahmen Kanton Luzern (ausführliche Informationen (Veranstaltungen, Gastgewerbe, Weihnachtsmärkte, …): Kanton)


  • Es gilt eine Maskenpflicht für Kinder ab der 1. Primarklasse. Ausgenommen sind die Klassen der Basisstufe.

  • "3G plus": Besuchende müssen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen für Personen mit Behinderungen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. Gleichzeitig gilt für alle Besuchenden ab 12 Jahren in den Innenräumen dieser Einrichtungen grundsätzlich eine Maskenpflicht.


Quelle: KMU-und Gewerbeverband Kanton Luzern



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